Rückerstattungsanspruch aus dem LKW-Kartell
In den letzten Jahren ist diese Thematik aufgetaucht und wir haben einen Investor gefunden, für den wir exklusiv beauftrag sind Unternehmen mit einem LKW Fuhrpark anzusprechen um diese auf den Rückkauf bzw. den Ankauf dieser Forderungen zu informieren.
Welche Fahrzeuge sind davon betroffen?
LKW jeglicher Art (hier nur die Zugfahrzeuge) ab 1998 bis 2014 der sieben großen Hersteller (DAF, Iveco, MAN, Mercedes (=Daimler), Renault (=RVI), Volvo, Scania)
Wie wurden die Fahrzeuge angeschafft?
Egal ob Direktkauf, Mietkauf, Leasing oder Finanzierung – es sind alle Fahrzeuge berechtigt
Wer kann die Forderungen stellen?
Alle Eigentümer oder Langzeitmieter dieser Fahrzeuge – hier muss es nicht unbedingt eine Spedition sein, Garten- und Landschaftsbauer, Bauunternehmen, Getränkehändler etc. kurz jeder, der einen LKW besitzt ist berechtigt.
Wie kann ich diese Forderungen prüfen?
Sie senden uns die Fahrgestellnummer und das Bestell- oder Erstzulassungsdatum. Wir teilen Ihnen dann mit ob und wie das jeweilige Fahrzeug berechtigt ist.
Welche Wege gibt es zum Ziel (Auszahlung) zu gelangen:
Hier gibt es zwei Wege:
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Sie erhalten einen vertraglich festgelegten Betrag pro Fahrzeug und überschreiben unserem Investor die Forderungen.
Hier entstehen keine weiteren Kosten. Die Auszahlung wird in ca. 3 bis 4 Wochen nach Zusage ohne Abzug erfolgen
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Es gibt den Vorgang der Prozessfinanzierung. Hier erhalten Sie nach Abschluss und Zahlung des Gegners 61,75 % der vom Gegner gezahlten Rückerstattung. Kosten entstehen Ihnen auch bei diesem Wege keine. Dies ist mit den einbehaltenen 38,25 % abgegolten.
Welche Unterlagen braucht der Investor nachdem er die Fahrgestellnummer geprüft hat?
Bestellung oder Auftragsbestätigung oder Rechnung (eins dieser Dokumente reicht) sowie ein HR-Auszug des Unternehmens.
Ihr Ansprechpartner
Telefon
E-Mail-Adresse
Benedict Arzdorf